Das erweckt den Eindruck einer unzulässigen Entschädigung von Fr. 15.– für entgangenen Gewinn. Wird die Feuerungskontrolle durch eine Servicefirma vorgenommen, ist nämlich der administrative Aufwand des Feuerungskontrolleurs der Gemeinde nicht grösser, sondern kleiner, was für eine Gebühr von weniger als Fr. 28.– spricht. Nimmt eine Servicefirma die Feuerungskontrolle vor, erfasst sie auf dem Feuerungskontrollrapport sämtliche Messwerte und nimmt eine Beurteilung (Auswertung) vor, ob die Anforderungen der Luftreinhalteverordnung eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, stellt sie zuhanden des Gemeinderats auch noch einen Antrag für die zu verfügende Instandstellungsfrist.