Dass die Gebühren im Vergleich zum früheren Tarif teilweise gesenkt wurden für Fälle, in denen der Aufwand reduziert ist, weil z.B. in einer Liegenschaft mehrere Anlagen zu kontrollieren sind, ist korrekt und entspricht dem Prinzip der Gebührenerhebung nach Aufwand. Zu beanstanden sind aber Stundenansätze von Fr. 88.– bei einem für den Gemeinderat verbindlichen Höchsttarif von Fr. 79.80. Ins Auge stechen auch die unterschiedlich hohen Gebühren für die 460 Verwaltungsbehörden 2014