Die Aufsichtsanzeige ist gegenüber den verfügbaren ordentlichen Rechtsmitteln subsidiär. Nachdem der Gemeinderat S. den gesamten Tarif ordnungsgemäss neu zu erlassen hat, sind ihm aber zumindest einige generelle Hinweise zu offensichtlichen systematischen Mängeln zu geben, damit die gemachten Fehler im neuen Erlass vermieden werden können. Dass die Gebühren im Vergleich zum früheren Tarif teilweise gesenkt wurden für Fälle, in denen der Aufwand reduziert ist, weil z.B. in einer Liegenschaft mehrere Anlagen zu kontrollieren sind, ist korrekt und entspricht dem Prinzip der Gebührenerhebung nach Aufwand.