gebühr" von pauschal Fr. 128.– erheben. Diesbezüglich hat der Gemeinderat S. in seiner Stellungnahme vom 26. März 2014 sinngemäss zugestanden, dass Strafen und Bussen nur Behörden aussprechen können, eine Strafkompetenz aber nicht an den Kaminfeger oder Brandschutzbeauftragten übertragen werden kann. Dem ist nichts beizufügen.