Es steht dem Gemeinderat nicht zu, die Brandschutzgebühren, welche die Gemeindeversammlung in Ziffer 4 der Gebührenordnung festgesetzt hat, abweichend oder detaillierter zu regeln. So sieht die Gebührenordnung z.B. für Brandschutzbewilligungen einen Gebührenrahmen von Fr. 150.– bis Fr. 1'200.– vor, während nach dem Tarif von H.K. die Gebühr für Brandschutzbewilligungen nach Aufwand zu einem Stundenansatz von Fr. 88.– bestimmt werden soll, was Gebühren von unter Fr. 150.– und über Fr. 1'200.– nicht ausschliesst.