Vermutlich wurde der Tarif auch nicht publiziert, im Online-Portal der Gemeinde findet es sich nicht unter den Reglementen der Gemeinde S. 5.4 In materieller Hinsicht ist festzustellen, dass der Gebührentarif von H.K. eine Vielzahl von Gebühren enthält, welche offenbar mehrheitlich pauschal erhoben und vereinzelt nach Aufwand pro Stunde erhoben werden sollen, was die Frage aufwirft, ob sich die Gebühren durchwegs an die verbindliche Struktur des regierungsrätlichen Kaminfegerhöchsttarifs halten.