5.3 In formeller Hinsicht fällt auf, dass der Gemeinderat S. in seinem Protokollauszug vom 6. Januar 2014, welcher lediglich dem als Kaminfeger und Brandschutzbeauftragten gewählten H.K. sowie den kommunalen Abteilungen Bau bzw. Finanzen zugestellt wurde, einerseits den kantonalen Höchsttarif für Kaminfegerarbeiten des Regierungsrates für verbindlich erklärt und andererseits den von H.K. erarbeiteten Gebührentarifentwurf gutgeheissen hat. Der Erlass eines gültigen gemeinderätlichen Gebührentarifs hätte aber erfordert, 458 Verwaltungsbehörden 2014