AGVE 1993 S. 630). 4. H.B. stellt in Frage, ob H.K. alle Voraussetzungen für die Erteilung einer Kaminfegerkonzession und die Wahl als Brandschutzbeauftragter erfüllt und ob der Gemeinderat S. das Vorliegen dieser Voraussetzungen gehörig geprüft hat. Gemäss § 19 Abs. 1 BSG bedarf die Ausübung des Kaminfegerberufs im Gemeindegebiet einer Konzession des Gemeinderates. Wer sich um eine Konzession bewirbt, hat sich auszuweisen 456 Verwaltungsbehörden 2014