Dementsprechend hat die Gebäudeversicherung die Aufsichtsanzeige zu Recht zwecks Instruktion zuhanden des Regierungsrats an den regierungsrätlichen Rechtsdienst überwiesen. Da bei den in der Aufsichtsanzeige thematisierten Handlungen kein Departement involviert war, wäre zwar eine Beschwerdeinstruktion durch das Departement Gesundheit und Soziales als heute für die Gebäudeversicherung zuständiges Departement oder das Departement Bau, Verkehr und Umwelt als für den Umweltschutz bzw. die Luftreinhaltung zuständiges Departement zuhanden des Regierungsrats denkbar.