"Der Brandschutz steht unter der Aufsicht des Regierungsrates". Im Gesetzesentwurf vom 10. August 1987 hatte die Bestimmung noch gelautet (damaliger § 10), "Der Brandschutz steht unter der Aufsicht des für das Gebäudeversicherungswesen zuständigen Departements und des Regierungsrates" und die Botschaft erläuterte, die Aufsicht sei wie bisher vom Baudepartement und Regierungsrat wahrzunehmen. Aufgrund der Änderungsanträge der grossrätlichen Kommission vom 9. August 1988 wurde jedoch in der 1. Beratung vom 18. Oktober 1988 die heutige Fassung beschlossen;