Vorliegend war die vollständige Aktendokumentation nur durch die Einforderung der Akten direkt beim beanzeigten Unternehmen möglich. Die Aufsichtsanzeige ist dahingehend zu beantworten, dass der Staatsanwalt der Strafanzeige gehörig nachging und das Strafverfahren in formeller Hinsicht korrekt führte. 474 Verwaltungsbehörden 2014