Sachverhalt (gekürzt) X. und Y. reichten eine Strafanzeige gegen die Aktiengesellschaft A. ein. Die zuständige Staatsanwaltschaft eröffnete daraufhin ein Strafverfahren gegen Unbekannt, untersuchte den Sachverhalt und stellte das Strafverfahren schliesslich ein. Die Einstellungsverfügung stellte die Staatsanwaltschaft auch den Anzeigenden X. und Y. zu. Diese wandten sich nach Ablauf der Rechtsmittelfrist mit einer Aufsichtsanzeige an den Regierungsrat. Aus den Erwägungen