Das öffentliche Interesse am Erhalt des derzeitigen Zustands reduziert sich insofern, wenn die Beeinträchtigung der Wirkung der Denkmäler durch getroffene Massnahmen geringer ausfällt. 7.3.3 Der AH-Verein bezieht sich hinsichtlich der vorgesehenen Aufwertungsmassnahmen auf den Bericht der landschaftsarchitektonischen Begleitplanung vom 2. September 2013. Danach sind Auf- 2015 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 397