Insgesamt ist somit erstellt, dass aus zahlreichen Perspektiven sowohl die denkmalgeschützten Gebäude als auch die Kamine wahrgenommen werden können. Darüber hinaus wirken der Park mit den in ihm auf einer ebenen Fläche stehenden Gebäuden zusammen zweifellos als optische Einheit. In erster Linie nimmt der unbefangene, durchschnittliche Betrachter die Parkanlage und in diesem Zusammenhang die Gebäude wahr. Falls eine Baubewilligung für die Kamine erteilt würde, würden diese Teil dieser Einheit werden. Damit bestünde nicht nur ein unmittelbarer optischer Bezug zwischen der beantragen Anlage und den Objekten, sondern angesichts der Grösse der Kaminanlage vielmehr eine störende Auswir-