6.3.2 Insgesamt lässt sich somit gestützt auf die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen bestimmen, wann in räumlicher Hinsicht ein relevanter Bezug zu den geschützten Objekten besteht. Dieser Bezug ist vorliegend zweifellos gegeben. Zum einen beträgt die Distanz zwischen den Denkmälern und den beantragten Kaminen sicherlich weniger als eine Bautiefe, wodurch der Nahschutz tangiert wird. Zum anderen wäre bei einem Bau der Kamine auch der Fernschutz betroffen. Diesbezüglich mag es zwar zutreffen, dass beim Gehen auf der K-Strasse und bei einem konsequenten Blick in eine Windrichtung die Kamine je nachdem kaum oder nicht wahrnehmbar sind.