(…) (…) 5.3 (…) 6. 6.1 Im Weiteren stehen das "O-Haus", das "H-Haus" sowie das ebenfalls im Park stehende "Z-Denkmal" unter kantonalem Schutz. Darüber hinaus befinden sich an der K-Strasse das unter kantonalem Schutz stehende Gebäude "K" und unmittelbar daneben das "S". Die beantragten Kamine stehen damit in einer Entfernung von rund 10 m zum "K", je 30 m zum "S" sowie zum "Z-Denkmal", 53 m zum "O- Haus" und rund 86 m zum "H-Haus". Die Qualifizierung der vorliegenden Bauten als Kulturgüter wird von der Beschwerdeführerin nicht in Frage gestellt.