Die umstrittenen Abluftkamine sollten nach Auffassung der Beschwerdeführerin im Garten auf der Parzelle Y. gebaut werden. In diesem befinden sich das "O-Haus" und "H-Haus ", für welche gemäss ISOS das Erhaltungsziel A: "Integrales Erhalten aller Bauten, Anlageteile und Freiräume, Beseitigen störender Eingriffe" definiert wurde. Der Garten befindet sich gemäss ISOS im Gebiet "G/K/S", das als Umgebungszone qualifiziert ist und für welches das Erhaltungsziel "a" gilt.