2015 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 391 I. Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 73 Baubewilligung - Bindung an die Schutzanliegen des ISOS im Rahmen des Ortsbildschutzes (Erw. 4) - Berücksichtigung des Umgebungsschutzes gemäss ISOS (Erw. 5) und Kulturgesetz (Erw. 6) - Sofern Ersatzmassnahmen die beeinträchtigende Wirkung auf die geschützten Objekte mindern, sind sie im Rahmen der Interessenabwägung zu beachten (Erw. 7.3).