Der Querbalken kann also aufgrund seiner Breite und insbesondere der Kombination mit der Markierung und der Signalisation der Tempo-30-Zone nicht mit einer Haltelinie verwechselt werden. Die Wartelinie besteht aus einer Reihe weisser Dreiecke und kann bereits deshalb nicht mit dem Querbalken verwechselt werden. Weitere verwechselbare Linien oder Balken werden weder in der SSV noch in der Weisung des UVEK genannt. Und da andere, als die in der SSV oder der Weisung genannten Markierungen nicht zulässig sind (vgl. Art. 72 Abs. 3 SSV), besteht keine Ähnlichkeit oder Verwechslungsgefahr mit dem 2 m breiten, weissen Querbalken. (…)