Weiter ist zu prüfen, ob der Querbalken allenfalls mit einer Quermarkierung, insbesondere mit einer Halte- oder Wartelinie gemäss Art. 75 SSV verwechselt werden kann. Die Haltelinie ist weiss, ununterbrochen und quer zur Fahrbahn. Sie ist jedoch in der Regel 0,5 m, maximal 1,0 m breit, also viel schmaler als der 2 m breite Querbalken und meist mit dem Signal oder Wort "STOP", einem Lichtsignal oder einem Bahnübergang kombiniert. Der Querbalken kann also aufgrund seiner Breite und insbesondere der Kombination mit der Markierung und der Signalisation der Tempo-30-Zone nicht mit einer Haltelinie verwechselt werden.