Der strittige Querbalken könnte allenfalls mit einer anderen weissen Linie verwechselt werden. In der SSV sind namentlich Sicherheits-, Leit-, Doppel- und Vorwarnlinien vorgesehen. Auch diese Linien werden aber nicht quer über die Fahrbahn, sondern parallel zum Fahrbahnrand und in der Fahrbahnmitte angebracht. Zudem sind diese Linien viel schmaler als der Querbalken, den der Beschwerdeführer benutzt hat. Eine Ähnlichkeit zu den in der VSS genannten Linien ist nicht erkennbar. Weiter ist zu prüfen, ob der Querbalken allenfalls mit einer Quermarkierung, insbesondere mit einer Halte- oder Wartelinie gemäss Art. 75 SSV verwechselt werden kann.