Der vorliegend fragliche Querbalken ist eine gestalterische Massnahme, um die Torwirkung beim Übergang in die Tem- po-30-Zone zu erzeugen und den Beginn oder das Ende der Zonen zu verdeutlichen. Die Verkehrsanordnung erfolgt dagegen durch das 2014 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 451