In dieser Norm werden flächige Gestaltungen, breite Bänder am Fahrbahnrand zur optischen Einengung und Mehrzweckstreifen behandelt, aber nicht die Gestaltung der Torwirkung bei der Tempo-30-Zone. Regelungszweck ist die Unterscheidung von Markierungen und die Vermeidung von Verwechslungen mit solchen. Da die Gestaltung des Übergangs in die Tempo-30-Zone in der VSS Norm 640 214 gar nicht thematisiert wird und soweit keine Verwechslungsgefahr besteht, ist diese Norm für die vorliegend rele- 2014 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 449