Im Merkblatt "Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen" der Abteilung Tiefbau BVU vom 23. Dezember 2011 schreibt diese unter dem Punkt gestalterische Massnahmen: "Freie Wahl der Massnahmen. Verdeutlichung der Eingänge durch kontrastreiche Gestaltung (Torwirkung)". Offensichtlich bezieht sich die Vorinstanz dabei auf den Art. 5 der Verordnung über die Tempo- 30-Zonen und die Begegnungszonen.