Immerhin liesse sich allenfalls fragen, ob eine Planungszone allenfalls aufgrund des Umstands angezeigt gewesen wäre, dass die Gemeindeversammlung Y. am 21. November 2012 eine neue Bau- und Nutzungsordnung beschlossen hat und diese künftig für den hier interessierenden Bereich der Parzelle 533 nur noch Verkaufsläden bis zu einer Nettoladenfläche von maximal 500 m2 zulässt (vgl. § 12 Abs. 4 nBNO). Diese Frage kann jedoch schon aus dem Grund offengelassen werden, als selbst deren Bejahung dem Stadtrat X. nichts zu nützen vermöchte.