Allerdings plausibilisieren erste Erfahrungszahlen mit einem im Kanton Bern bestehenden Drive-In-Shop dieses angenommene Verkehrsaufkommen. Hinzu kommt, dass der Gemeinderat Y. in der angefochtenen Baubewilligung der genannten Prognosewert-Problematik in dem Sinne Rechnung getragen hat, als er nicht nur die Anzahl der zulässigen Abholungen in den Abendspitzenstunden, sondern auch die Anzahl der täglich zulässigen Verkehrsbewegungen auf dem Areal begrenzt hat, und zwar auf maximal 1'500 Fahrten täglich (vgl. Ziff. IV.B.6. der Baubewilligung vom 11. Dezember 2012).