Im vorliegenden Fall hat die A. SA das zu erwartende Verkehrsaufkommen mit rund 1'000 Personenwagenfahrten pro Werktag (d.h. je 500 Zu- und Wegfahrten) beziffert (vgl. hiezu Bericht "Technische Verkehrsdaten" des Ingenieurbüros Z.), während der Richtplan 2011 als Schwellenwert für die Bejahung einer Planungspflicht eine Überschreitung von 1'500 Personenwagenfahrten (d.h. je 750 Zu- und Wegfahrten) festlegt. Zwar handelt es sich bei den Angaben der Bauherrschaft selbstverständlich nur um Prognosewerte, die mit einem erheblichen Unsicherheitsfaktor behaftet sind. Allerdings plausibilisieren erste Erfahrungszahlen mit einem im Kanton Bern bestehen-