die Grundversorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen und periodischen Bedarfs innerhalb der Ortszentren darf nicht gefährdet werden (Ziff. 3.3). Es gilt nun allerdings zu beachten, dass der Richtplan 2011 zeitlich viel später als die heute noch gültige Bau- und Nutzungsordnung 2013 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 465