3.2). Als Standortkriterien gelten dieselben Kriterien wie für Standorte mit hohem Verkehrsaufkommen, d.h. es bedarf einer angemessenen Erschliessung mit dem motorisierten Individualverkehr ohne übermässige Belastung von Wohngebieten, einer guten, dem Zweck entsprechenden Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr und dem Langsamverkehr sowie eines Bezuges zu gewachsenen Zentren oder Bahnhofsgebieten und einer städtebaulichen Einbindung. Zudem ist der Bedarf für Verkaufsnutzungen in die Interessenabwägung einzubeziehen; die Grundversorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen und periodischen Bedarfs innerhalb der Ortszentren darf nicht gefährdet werden (Ziff.