letztlich ist dies nichts anderes als die Kehrseite der vom Staat statuierten "allgemeinen Bürgerpflicht" zur Zeugenaussage. Dieser Schutzanspruch steht allerdings allen Personen zu, die als Zeugin oder Zeuge in einem Strafverfahren auszusagen haben, ganz gleichgültig, ob sie eine amtliche Funktion wahrnehmen oder nicht.