6 und 7 VBBo fundamental. Eine sachgerechte Aufschüttung (mit zu verwendendem sauberen Material) hätte die vorherige Abschälung des standörtlichen Ober- und Unterbodens erfordert. Die Art und Weise der vorgenommenen Terrainaufschüttung bzw. der Umgang mit dem Boden wurde denn auch von allen kantonalen Fachbehörden beanstandet (vgl. …). Die entsprechende Beurteilung kam von den Vertretern der Fachabteilungen auch anlässlich der Verhandlung vom 11. Dezember 2012 einhellig zum Ausdruck. Somit steht fest, dass die Terrainveränderung auch nicht fachgerecht ausgeführt wurde.