Horizont) verwendet; als C-Horizont wird die unterhalb des eigentlichen Wurzelraums liegende Schicht ohne biologische Aktivität bezeichnet (vgl. Kantonale Boden-Schutzfachstellen und Bundesamt für Umwelt, Merkblatt Bodenschutz lohnt sich, Bern 2008, S. 5). Gemäss bodenkundlichem Kurzbericht der T. AG wurden auf der Parzelle zur Zustandserhebung vier Sondierbohrungen mit dem Flügelbohrer abgeteuft. Die Begutachtung ergab, dass auf der Parzelle so genanntes BC-Material (B- und C-Horizont) aufgetragen worden war. Dem aufgetragenen Material fehlt nach den Ausführungen des Gutachters der für einen Oberboden charakteristische organische Anteil komplett.