Geringere Anforderungen sind an die Verbesserung vorbestehender künstlicher Veränderungen wie z. B. zu steile Strassenböschungen zu stellen. Von Bedeutung ist auch, ob fremdes Auffüllmaterial herangeführt werden muss; wegen der diesbezüglich bestehenden Knappheit ist geeignetes Auffüllmaterial in erster Linie für die Wiederherrichtung und Rekultivierung von Kiesgruben zu verwenden (AGVE 1985 S. 638 f., 1983 S. 525 ff.; RRB Nr. …). 2013 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 459