2.7.2.3 Bezüglich der weiteren – vom Beschwerdeführer 2 angebotenen – schulischen Ausbildungsgänge ist grundsätzlich festzuhalten, dass das kantonale Angebot mit den beiden Berufsfachschulen Aarau und Baden eine genügende Abdeckung gewährleistet und es deshalb aus geografischer Sicht keiner Berücksichtigung der Schule des Beschwerdeführers 2 in der Berufszuteilungsplanung bedarf. Nicht ausser Acht zu lassen ist jedoch, dass der Beschwerdeführer 2 mit den von ihm angebotenen Blockkursen ein auf die Bedürfnisse von Saisonbetrieben ausgerichtetes Spezial-Angebot zur Verfügung stellt, welches für Lernende von 1959 bis ins Jahr 1996 vom Bundesamt