2.7.2.2 Das BKS legt dar, dass der Kanton der Leistungsvereinbarung mit dem Beschwerdeführer 2 zustimmte, da er die schulische Grundbildung für den Beruf Systemgastronomiefachfrau/Systemgastronomiefachmann EFZ nicht selber anbietet und der Beschwerdeführer 2 als schweizweit einzige Schule diesen Ausbildungsgang führt (…). Konsequenz davon ist selbstverständlich auch, dass der Regierungsrat gestützt auf die Leistungsvereinbarung die Lernenden des Berufs Systemgastronomiefachfrau/Systemgastronomiefachmann EFZ in 2013 Berufsbildung 521