2.5.2 Der Beschwerdeführer 2 bietet die obligatorische schulische Grundbildung für die Kochausbildung im Rahmen von Blockkursen an und zwischen der SBBK und dem Beschwerdeführer 2 besteht eine Leistungsvereinbarung über dieses Angebot. Der Beschwerdeführer 2 verfügt weiter – eigenen Angaben zu Folge – über die notwendige Bewilligung des Bundes i.S.v. Art. 23 Abs. 5 BBG und wird auch ordentlich beaufsichtigt (Art. 24 Abs. 1 BBG i.V.m. Art. 11 Abs. 1 BBV).