Zusammenfassend kann damit festgehalten werden, dass nach heutiger Rechtslage interkantonale Fachkurse nicht zum obligatorischen Angebot der Berufsbildung gehören und es in der Kompetenz der Kantone liegt, ein solches Angebot zur Verfügung zu stellen und vollziehende Regelungen über die Bewilligung des Besuchs von interkantonalen Fachkursen zu erlassen. Das Bundesamt nimmt insoweit keine den Kantonen obliegende Interessenabwägung vor und schränkt die Kantone nicht ein, restriktive Voraussetzungen für den zu subventionierenden Besuch interkantonaler Fachkurse vorzusehen.