2009). Das Bundesamt bewilligt auf Antrag der Berufsverbände gemäss Art. 22 Abs. 5 BBG die Durchführung (nicht aber den Besuch) interkantonaler Fachkurse. Das Bundesrecht verlangt aber von den Kantonen in organisatorischer Hinsicht kein Angebot von Blockkursen für Saisonbetriebe. Kantone sind weiter auch nicht verpflichtet, solche nicht obligatorische, private Angebote zu subventionieren (Botschaft 00.072, a.a.O., BBl 2000 S. 5703 und 5750). 518 Verwaltungsbehörden 2013