Weiter konnten die kantonalen Behörden auch Koch- und Kellnerlehrlinge von abgelegenen Ganzjahresbetrieben den Fachkursen zuweisen (Art. 3 Abs. 1 und 5 des Reglements über die interkantonalen Fachkurse für Koch- und Kellnerlehrlinge vom 29. August 1959). Dieses Reglement wurde allerdings per 1. März 1974 aufgehoben und als separater Teil in das Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für den Beruf des Kochs vom 28. Januar 1974 integriert. Mit dem Inkrafttreten des Nachfolge-Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung im Beruf Koch/Köchin vom 23. Februar 1996 (Ausbildungsreglement 1996) änderte sich die Rechtslage.