Berufe im Gast- und Hotelgewerbe machte das Bundesamt davon auch Gebrauch und bestimmte im Jahr 1959 erstmals, dass der Besuch der interkantonalen Fachkurse für Koch- und Kellnerlehrlinge in Saisonbetrieben des Gastgewerbes obligatorisch sei. Weiter konnten die kantonalen Behörden auch Koch- und Kellnerlehrlinge von abgelegenen Ganzjahresbetrieben den Fachkursen zuweisen (Art. 3 Abs. 1 und 5 des Reglements über die interkantonalen Fachkurse für Koch- und Kellnerlehrlinge vom 29. August 1959).