den kann. Bis zum Erlass des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) vom 13. Dezember 2002 konnte das zuständige Bundesamt den Besuch von interkantonalen Fachkursen für alle oder für bestimmte Fächer obligatorisch erklären (Art. 34 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 19. April 1978 und Art. 28 Abs. 3 aBbA). Bezüglich Berufe im Gast- und Hotelgewerbe machte das Bundesamt davon auch Gebrauch und bestimmte im Jahr 1959 erstmals, dass der Besuch der interkantonalen Fachkurse für Koch- und Kellnerlehrlinge in Saisonbetrieben des Gastgewerbes obligatorisch sei.