Ein schützenswertes Interesse für den Lehrbetrieb besteht aber nur insoweit und solange, als die lernende Person ausdrücklich oder stillschweigend mit der Absolvierung des Schulunterrichts in Blockkursen einverstanden ist. Da T.R. auf dem Lehrvertrag sinngemäss und im Rahmen ihrer Stellungnahme ausdrücklich bestätigt hat, dass sie gerne den Schulunterricht in Blockkursen besuchen würde (undatierte Stellungnahme), ist auf die Beschwerde 1 im Übrigen grundsätzlich einzutreten. (…) 2.4 Materielle Rügen des Beschwerdeführers 1 2013 Berufsbildung 515