2. Beschwerde von W.N. 2.1 Legitimation Gemäss § 42 Abs. 1 lit. a VRPG ist zur Beschwerde befugt, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Aufhebung oder der Änderung des Entscheids hat. Grundsätzlich haben Lehrbetriebe kein schützenwertes eigenes Interesse daran mitzubestimmen, wo eine lernende Person die Berufsfachschule besucht.