Eine andere Zuständigkeitsordnung würde dem BVU eine Kernaufgabe berauben, nämlich Beschwerdeentscheidungen in kommunalen Bauund Planungssachen zu fällen, und stellte auch die Aufsicht über die Gemeinden in Bauangelegenheiten in Frage. Eine Entscheidinstruktion durch ein anderes Departement könnte demnach dazu führen, dass Genehmigungs- und Beschwerdeentscheidungen nicht mehr von den spezifisch dafür angestellten und ausgebildeten Personen vorbereitet würden, was auch der Qualität der entsprechenden Entscheidungen abträglich sein könnte. Dem Gebot der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gemäss Art.