Die Tatsache, dass sich das BVU in verschiedener Stellung mehrfach mit einer Nutzungsplanung beschäftigt, ist im Übrigen systembedingt – insbesondere auf Grund der Rechtsnatur des Nutzungsplanes – hinzunehmen. Das BVU ist das für die Bau- und Planungsbereiche zuständige Departement und beim BVU sind demnach auch die Personen mit dem notwendigen Fachwissen beschäftigt. Eine andere Zuständigkeitsordnung würde dem BVU eine Kernaufgabe berauben, nämlich Beschwerdeentscheidungen in kommunalen Bauund Planungssachen zu fällen, und stellte auch die Aufsicht über die Gemeinden in Bauangelegenheiten in Frage.