Die Interessen der Gemeinden an einer Beratung und frühzeitigen Meinungsäusserung wird durch die Vorprüfung berücksichtigt. Das rechtliche Gehör und der Rechtsschutz der betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümer sind durch die Möglichkeit, sich bei der Planungsbehörde mit Einwendungen zu äussern und gegen Einwendungsentscheide Beschwerde zu erheben, gewahrt. Die Zuweisung der Vorprüfung an die Abteilung Raumentwicklung BVU und die Beschwerdeinstruktion an die Rechtsabteilung BVU stellt dabei institutionell sicher, dass die Beschwerde von noch nicht mit der konkreten Angelegenheit befassten Personen bearbeitet wird.