Er bezweifelt vielmehr, dass die vorliegend vom Gesetzgeber vorgesehene Behördenorganisation als solche den verfassungsrechtlichen Vorgaben zu genügen vermag. Er bringt damit institutionelle Gründe vor, welche die Entscheidbehörde als "vorbefasst" erscheinen lassen. Das BVU ist die kantonale Fachbehörde in Bausachen und es übt in diesem Rahmen die Aufsicht über die Gemeinden aus. Im Nutzungsplanungsverfahren berät das BVU (Abteilung Raumentwicklung) die Gemeinden und nimmt vor Durchführung des Einwen- 548 Verwaltungsbehörden 2013