im Rahmen ihrer Rechtssetzungsbefugnisse den Erlass von wichtigen Bestimmungen im Sinne von Art. 164 Abs. 1 Satz 1 BV durch eine Delegationsnorm im Bundesgesetz an den Verordnungsgeber übertragen darf oder nicht (BGE 133 II 331 E. 7.2.2 mit weiteren Hinweisen). 6.2 Gemäss Art. 22 Abs. 1 USG werden in lärmbelasteten Gebieten Baubewilligungen für neue Gebäude, die dem längeren Aufenthalt von Personen dienen, unter Vorbehalt von Absatz 2 nur erteilt, wenn die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Sind die Im- 444 Verwaltungsbehörden 2014