(…) 7. a) Zusammenfassend ist festzustellen, dass das AWA zu Recht von einer Bewilligungspflicht für die Beschwerdeführerin ausgeht. Im 2012 Arbeitsvermittlung 371 Lichte des Gesagten steht fest, dass die Leistungsbezügerinnen und -bezüger aufgrund des Unternehmenszwecks, des Leistungsangebots und der ständigen Anwesenheit der Betreuungsperson in ihrem Umfeld zwangsläufig und im wesentlichen Mass über Weisungsbefugnisse verfügen. (…) 2012 Verwaltungsrechtspflege 373 IV. Verwaltungsrechtspflege