A. Die X. AG in Gründung beabsichtigt nach Abschluss des Gründungsverfahrens die Erbringung von nicht medizinischen Betreuungsdienstleistungen. Ziel der X. AG in Gründung ist die Schaffung von Arbeitsplätzen für beschränkt arbeitsfähige Personen im Bereich der Erbringung von Betreuungsdienstleistungen. Die geplanten Betreuungsdienstleistungen sollen vielfältig sein und gemäss den individuell abzuschliessenden Vereinbarungen ausgestaltet werden (Gesellschaft leisten, gemeinsames Einkaufen, Kochen, Reinigungsarbeiten etc.). (…) C.